Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“

Die KfW hat die Förder­bedingungen des Kredits „Wohn­eigentum für Familien“ im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen verbessert. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmen­pakets der Bundes­regierung zur Unter­stützung des Wohnungs­baus in Deutschland.

Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze hat sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht.
  • Die Kredithöchst­beträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Details:

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude“:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG“:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 0,98 %effektivem Jahreszins
  • bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
  • weniger zurückzahlen: 7,5 % Tilgungszuschuss
  • für Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbst genutzten Wohnraum kaufen


 

 

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